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   VG Ansbach, 06.09.2013 - AN 10 K 12.02334   

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https://dejure.org/2013,38368
VG Ansbach, 06.09.2013 - AN 10 K 12.02334 (https://dejure.org/2013,38368)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.09.2013 - AN 10 K 12.02334 (https://dejure.org/2013,38368)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. September 2013 - AN 10 K 12.02334 (https://dejure.org/2013,38368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiederholte Trunkenheitsfahrt; Nichtvorlage eines Gutachtens; Verwertbarkeit einer Ordnungswidrigkeit; Maßgeblichkeit der Tilgungs- und Verwertungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wiederholte Trunkenheitsfahrt und die Nichtvorlage eines Gutachtens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2013 - AN 10 K 12.02334
    Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche den in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, U. v. 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 11 FeV, Rn. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 11 CS 11.1271

    Begründung des Sofortvollzugs

    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2013 - AN 10 K 12.02334
    Die vom Gesetzgeber festgesetzten Fristen können auch nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Seite geschoben oder relativiert werden (vgl. BayVGH vom 10.8.2011, 11 CS 11.1271).
  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.1634
    Auszug aus VG Ansbach, 06.09.2013 - AN 10 K 12.02334
    Soweit die Klägerseite sinngemäß vorträgt, die erste Tat liege so weit zurück, dass sie nicht mehr verwertbar sei, ist dem entgegenzuhalten, dass es für die Frage, wie lange einem Betroffenen ein in der Vergangenheit zurückliegendes Fehlverhalten entgegengehalten werden darf, einzig auf die maßgeblichen Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen ankommt (vgl. BayVGH vom 22.3.2007, 11 CS 06.1634).
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